Posse oder großer Posten?
In Gotha und auf einigen Umlandlinien werden Bushaltestellen seit Jahresbeginn 2017 von gleich zwei Bussen angefahren. Was in Medienbeiträgen gern als "Provinzposse" abgetan und karikiert wird, erregt die Gemüter in der Residenzstadt und sorgt für Unverständnis. Bislang blieb es allerdings weitgehend bei Zustandsbeschreibungen; die Hintergründe wurden nur ansatzweise beleuchtet.
Zum Fakt: Die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG) ist mit der Durchführung der Verkehrsleistungen durch den Kreistag bis zum 30.06.2019 betraut. Sie erhält hierzu vom Landkreis Gotha Zuwendungen, die sich zusammensetzen aus den Zuwendungen des Freistaates Thüringen, die der Landkreis als Erstempfänger an die RVG weitergeben darf, sowie vom Landkreis selbst. Fürs Jahr 2017 etwa belaufen sich die Zuwendungen für die RVG zum Erbringen des Nahverkehrs auf rund 5,7 Mio. Euro. Damit finanziert die RVG, abgesehen von Fahrgeldeinnahmen, ihr Geschäft mehrheitlich aus Steuermitteln. Für die eigentliche Durchführung des Busverkehrs hat die RVG Unternehmen verpflichtet, die – wie auch die Firma Steinbrück – zudem als Gesellschafter agieren. Hauptgesellschafter der RVG ist der Landkreis Gotha.
Triftige Gründe führten zur Kündigung
Der RVG-Geschäftsführer hat mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum Jahresende 2016 die Leistungsverträge mit dem Omnibusunternehmen Wolfgang Steinbrück e. K. gekündigt - und das hilfsweise gleich mehrfach. Die Gründe hierfür lagen
- im Verrat von Betriebsinterna der RVG durch das Unternehmen Steinbrück (u. a. Veröffentlichungen in Facebook),
- der Verleumdung des Hauptgesellschafters Landkreis Gotha,
- dem dringenden Verdacht auf Straftaten in Form von Betrug und Untreue sowie
- die Ankündigung auf eine Vergütungsklage für das Jahr 2017.
Ähnliche, aus Sicht der RVG nicht akzeptable Nachforderungen klagt das Unternehmen bereits für die Jahre 2014 und 2015 vor Gericht ein. Obwohl seinerzeit die turnusgemäßen Abschläge in den betreffenden Jahren gezahlt worden sind, fordert das Unternehmen Steinbrück – wohlgemerkt als einziges von der RVG beauftragtes Busunternehmen – rund 1,8 Mio. Euro mehr für diesen Zeitraum.
Gemäß der Berechnungen der Kreisverwaltung hat sich die Entgeltforderung des Unternehmens Steinbrück seit dem Jahr 2011 (im Diagramm die Null-Linie), das als Bezugsgröße angenommen wird, bei nahezu gleichbleibendem Umfang der Fahrplankilometer bis 2015 inklusive der Nachforderungen um 58 % erhöht. Diese Entwicklung kann nicht mit einer allgemeinen Preissteigerung gerechtfertigt werden.
Hält doppelt besser, und sei es nur fürs Gericht?
Nach der Kündigung hat die RVG übergangsweise in mehreren Vergabeverfahren neue Unternehmen gewonnen, die nun die nach Wegfall der Fa. Steinbrück unbesetzten Verkehrsleistung erbringen. Das Unternehmen Steinbrück wiederum hat die Kündigung nicht anerkannt. Deshalb geht es in mehreren Gerichtsverfahren hiergegen vor und sieht sich im Recht, weiterhin Busse fahren zu lassen. Dies geschieht jedoch ohne Auftrag, ohne Genehmigung und ohne Finanzierung durch die RVG. Zudem werden Fahrgeldeinnahmen kassiert, die der RVG zustehen, aber nicht bei ihr ankommen.
Die Firma Steinbrück muss keine Busse einsetzen, um ihre Ansprüche in laufenden Gerichtsverfahren zu sichern, sagt der Rechtsanwalt des Landkreises, Jürgen Gnauck.
Als ordnungswidrigen Zustand betrachtete indes das Landesverwaltungsamt die Zweifachbedienung. Ende Januar versuchte es, mit einer Untersagungsverfügung gegen das Omnibusunternehmen Steinbrück vorzugehen, unterlag aber in erster Instanz damit vor dem Verwaltungsgericht Weimar. Grund: Das Gericht erkannte die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes in dieser Sache nicht an. Zuständig sei vielmehr die untere Gewerbebehörde - also die Stadtverwaltung Gotha.
Schlichtung bei dieser Vorgeschichte nicht möglich
Ein Schlichtungsversuch des Landesverwaltungsamts, das sich nicht zuletzt auf Bitten des Innenministers Dr. Holger Poppenhäger als Mittler eingeschaltet hatte, war Anfang März nicht erfolgreich. Der Vorschlag des Unternehmens Steinbrück, bei Zurückziehen aller Klagen zum Verhandlungsstand vom November 2016 zurückzukehren, konnte seitens der RVG und des Landkreises nicht angenommen werden. Die RVG hätte dafür auf alle Schadenersatz- und Rückforderungsansprüche verzichten müssen, zu denen die Staatsanwaltschaft gerade ermittelt. Auch sollte darüber absolute Verschwiegenheit gewahrt werden. Der RVG-Geschäftsführer und der Landrat weigerten sich, weil sie sonst an einer möglichen Vertuschung von strafbarem Verhalten mitgewirkt hätten. Dafür zeigte das Landesverwaltungsamt Verständnis.
Parallel zu den Gerichtsverfahren eskalierte die Auseinandersetzung in der Sache öffentlich, und zwar auf Betreiben des Unternehmens Steinbrück. Offene Briefe der Belegschaft, unterschrieben laut Thüringer Allgemeine von einer Auszubildenden, sowie Rücktrittsforderungen gegen den Landrat und Verunglimpfungen (Wolfgang Steinbrück bezeichnete am 2. März im MDR den Landrat als 'Verbrecher') heizen die Stimmung bis dato an.
Zielscheibe Landrat
Dass der Landrat in Persona im Fokus der Anwürfe steht, erklärt sich mit einem Rückblick auf die Vorgeschichte der Auseinandersetzung. Bei der Abrechnung der Zuwendungen an die RVG hat der Landrat Ende 2013/Anfang 2014 Unregelmäßigkeiten festgestellt. Das war Anlass, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen, die Abrechnungen zwischen der RVG mit den von ihr beauftragten Unternehmen in den Jahren 2012 und 2013 auf ihre Vertragskonformität zu untersuchen. Das Ergebnis lag im Sommer 2014 vor. Es wurde festgestellt, dass der damalige RVG-Geschäftsführer im Jahr 2012 eigenmächtig den Abrechnungsmodus zugunsten und nur für die Firma Steinbrück umgestellt hatte, was zu einer Schmälerung des Geschäftsergebnisses der RVG führte. Darüber hinaus erwies sich, dass Abschlagszahlungen an die Firma Steinbrück (und nur an diese) in den Jahren 2012 und 2013 nicht vertragskonform erfolgten. Abschläge wurden deutlich häufiger als monatlich entrichtet, womit in der Summe auch Überzahlungen entstanden. Weiterhin leistete die RVG Zahlungen an Gläubiger des Unternehmens Steinbrück direkt. Aufgrund dieser Vorgänge wurde der damalige Geschäftsführer von seinen Aufgaben entbunden.
Seit Juli 2015 ist Uwe Szpöt Geschäftsführer der RVG. Er stellte im Sommer 2016 diesbezüglich und aufgrund weiterer Feststellungen Strafanzeige. Dies war der Anlass für Durchsuchungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft, die im Herbst 2016 stattfanden.
Durchsucht wurden unter anderem die RVG, das Unternehmen Steinbrück und private Wohnungen. Im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Mühlhausen wird der Verdacht geäußert, dass ab dem Jahr 2011 überhöhte Vergütungen an das Unternehmen Steinbrück ausgezahlt wurden, insbesondere durch die Vergütung von mehr Bussen als tatsächlich eingesetzt waren, durch irreguläre Abschreibungen von Fahrzeugen, durch die Umstellung des Abrechnungsmodus´ sowie durch die Zuordnung von Kosten, die in anderen Betriebssparten angefallen sind, zum Leistungsumfang des ÖPNV.
Folgenreiche Kehrtwende vor Gericht
Kurz darauf sorgten Entscheidungen des Landgerichtes Erfurt für Schlagzeilen. Das Unternehmen Steinbrück klagte auf Abschlagszahlungen für die Monate Dezember 2016 und Januar 2017, für welchen es keinen Vertrag mehr gibt. Auch ist die erbrachte Leistung nicht nachvollziehbar, weil das elektronische Kassen- und Leitsystem (kurz: RBL) in den Bussen abgeschaltet wurde, mit dessen Hilfe die erbrachten Fahrten hätten dokumentiert werden können.
Das Landgericht Erfurt wies den Antrag des Unternehmens Steinbrück bzgl. der 170.000 Euro Abschlagszahlung für den Dezember 2016 am 10. März 2017 zurück (siehe auch die Thüringer Allgemeine).
Zum Januar 2017 traf das Landgericht zunächst keine Entscheidung, sondern beraumte für Ende März eine zweite mündliche Verhandlung an. In deren Folge traf der Richter - laut Medienberichten überraschend - die Entscheidung, die RVG für sowohl für Januar als auch für Februar, über den gar nicht verhandelt worden war, auf insgesamt 675.000 Euro Abschläge zu verpflichten (siehe Bericht des MDR). Die RVG kündigte umgehend Berufung gegen dieses Urteil an. Allerdings: Da die Beträge beider Entscheidungen sofort vollstreckbar waren, musste die RVG beim Amtsgericht in Erfurt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Außerdem wurde Vollstreckungsschutz beantragt und gewährt.
Kaufabsicht trotz eidesstattlicher Erklärung?
In dieser Situation unterbreitete das Unternehmen Steinbrück am 31. März über die Medien den überraschenden Vorschlag, die RVG kaufen zu wollen. Noch in der Verhandlung zum Abschlag Dezember 2016 erklärte der Eigentümer Wolfgang Steinbrück an Eides Statt vor Gericht, ohne die Zahlungen der RVG insolvent zu gehen. Am 3. April 2017 meldete der MDR: "Gleichzeitig lässt auch Unternehmer Steinbrück seine Busse weiter rollen, obwohl er nach eigenen Angaben über so gut wie keine finanziellen Reserven mehr verfügt."
Mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 24. April 2017 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVG eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Rolf Rombach aus Erfurt bestellt. Dieser teilte dem Landkreis mit, dass der ÖPNV für Mai 2017 aufrecht erhalten werden kann und auch bis zum Jahresende gesichert erscheint.
Darüber hinaus erklärte Rolf Rombach in einer Pressekonferenz vom 26. April, dass er mit sofortiger Wirkung gemäß § 103 der Insolvenzordnung dem Unternehmen Steinbrück jeglichen Auftrag entzogen und verboten habe, weiterhin Linien zu bedienen. Diesem Schritt sei ein Angebot seinerseits an die Firma Steinbrück vorausgegangen, das vermitteln sollte und sogar die Wahlfreiheit zu bedienender Linien beinhaltet habe. Darauf habe das angefragte Unternehmen aber nicht reagiert, woraufhin Rombach mit den weitreichenden Vollmachten des Insolvenzverwalters andere Busunternehmen mit der Bedienung beauftragte. Medienberichten zufolge kündigte die Firma Steinbrück daraufhin an, weiterhin fahren zu wollen. Für eine Beendigung des Doppelverkehrs kann nun nur noch die zuständige Gewerbebehörde sorgen.
Kreistagsmitglieder fordern Ende des Doppelverkehrs
Eben diese Forderung dominierte die Sitzung des Kreistages, die am 26. April auf Antrag der Fraktionen SPD-Bündnis90/Grüne sowie CDU/FDP eigens zum Thema Busverkehr zustande kam. Landrat Konrad Gießmann beantwortete eine Reihe von Anfragen der Kreistagsmitglieder zur Entwicklung des Busstreits und den Auswirkungen auf die RVG. Begleitet wurde die Sitzung von spontanen Kundgebungen aus der Belegschaft des Busunternehmens Steinbrück. Der Kreistag beschloss mehrheitlich, einen Prüfantrag zu den finanziellen Auswirkungen der Insolvenz der RVG zur Beratung in den Kreisausschuss zu überweisen. In der Sache traf der Kreistag keine Entscheidungen, womit die Sitzung vor allem den Charakter einer von Emotionen geprägten Aussprache erhielt.
Steinbrück muss über 400.000 Euro Fördermittel zurückzahlen
Nahezu zeitgleich wies am 25. April das Oberverwaltungsgericht in Weimar die Berufung in einem Streit zwischen der Firma Steinbrück und dem Freistaat Thüringen zurück. Damit wurde das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig; das Unternehmen muss 400.000 Euro Fördermittel nebst Zinsen zurückzahlen.
Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar hatte am 12.01.2017 entschieden, dass der Widerruf der Zuwendungsbescheide für die Anschaffung mehrerer Omnibusse rechtmäßig sei, weil der Kläger Auflagen nicht erfüllt habe.
Rechtsanwalt Jürgen Gnauck fasst die Causa nochmals zusammen:
Schlammschlacht gegen Insolvenzverwalter und RVG-Gesellschafter
Mit seiner Entscheidung, die er sich nach eigenen Angaben nicht leicht gemacht habe, geriet Insolvenzverwalter Rolf Rombach am 27. April ins Visier des Unternehmens Steinbrück. Dessen Anwalt forderte im Mitteldeutschen Rundfunk die Ablösung Rombachs aufgrund von Befangenheit. Angeführt wurden vermeintliche, aber nicht belegbare Sponsoring-Beziehungen eines RVG-Gesellschafters und von der RVG weiterhin beauftragten Unternehmens. Der Betrieb fährt auch für den FC Rot-Weiß-Erfurt, dessen Präsident Rombach im Ehrenamt ist. Die Fahrleistungen erfolgen gegen Bezahlung, wie das heimische Magazin Oscar am Freitag recherchierte und damit die falschen Tatsachenbehauptungen, die der MDR ungeprüft veröffentlicht hatte, widerlegte.
Rolf Rombach seinerseits erklärte dazu folgendes: "Die Firma Wollschläger ist kein Sponsor des FC Rot-Weiß Erfurt. Sie liefert Fahrleistungen für Auswärtsspiele der 1. Mannschaft des FC Rot-Weiß Erfurt. Diese Fahrleistungen werden zu marktüblichen Konditionen angeboten und bezahlt. Aktuell bestehen keine Zahlungsrückstände des FC Rot-Weiß Erfurt bei der Fa. Wollschläger. Alle anderslautenden Meldungen sind falsch."
Der Konflikt erreicht den Verkehrsverbund Mittelthüringen
In der ersten Maiwoche eskalierte der Konflikt zwischen der Firma Steinbrück und dem Insolvenzverwalter erneut. Rolf Rombach schaltete am 3. Mai eine Zeitungsanzeige in der Thüringer Allgemeinen und Gothaer Tagespost, aus der hervorging, dass die von der Firma Steinbrück verkauften Fahrscheine mangels Auftrag der RVG nicht für den Verkehrsbund Mittelthüringen gültig sind. Dies wurde insbesondere in sozialen Medien von Vertretern und Sympathisanten des Busunternehmens vehement bestritten. Kurz darauf sah sich der VMT genötigt, auf seiner Website auf den Umstand der Ungültigkeit der Steinbrück´schen Fahrscheine im Tarifgebiet hinzuweisen.
Anzeigen, mal wieder
Tags darauf vermeldete abermals der gut angebundene MDR, dass der Anwalt der Firma Steinbrück Strafanzeige gegen den Insolvenzverwalter Rolf Rombach, den RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt und Landrat Konrad Gießmann erstattet hätte. Unter anderem wurde ihnen vorgeworfen, die RVG-Insolvenz sei vorsätzlich herbeigeführt worden. Das parierte Rolf Rombach wie folgt: "Im [MDR-]Beitrag steht, Steinbrück bezweifele, dass die RVG zahlungsunfähig ist. Das ist befremdlich. Er hat selbst am 31. März beim Amtsgericht Erfurt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die RVG gestellt. Den Antrag begründet er, um 'die Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters' zu stärken. Am 31. März gab es den zwar noch nicht. Allerdings war ich bereits als Gutachter im Auftrag des Amtsgerichts aktiv." Die weiteren Ausführungen gegen die Anwürfe finden Sie hier.
Zum zweiten Mal wird die Landespolitik angerufen
Am 5. Mai organisierte die Firma Steinbrück eine Demonstration mit Bussen und Mitarbeitern vor dem Thüringer Landtag in Erfurt. Ziel war es, mit Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) ins Gespräch zu kommen - medial wie immer begleitet vom MDR ("Der Wirtschaftsminister sicherte den Steinbrück-Mitarbeitern zu, Arbeitsplätze erhalten zu wollen."). Tiefensee als auch der CDU-Landesvorsitzende Mike Mohring äußerten sich im Thüringen-Journal-Beitrag zum Gothaer Bus-Streit. Der Wirtschaftsminister lud im Nachgang des Termins sowohl das Unternehmen Steinbrück als auch den Insolvenzverwalter Rolf Rombach für Montag, 8. Mai, zu einem Schlichtungsgespräch ein. Zu dessen Inhalten ist bislang noch nichts bekannt geworden, selbst der MDR meldete noch nichts hierzu.
Im #Busstreit #Gotha demonstriert die Firma Steinbrück vor dem Landtag - natürlich mit Bussen! pic.twitter.com/GTtv7df7Zm
— Christian Voigt (@cvoigt47) 5. Mai 2017
Anderen Busunternehmen platzt der Kragen: "Streit ging von Steinbrück aus"
Der von Tiefensee angesprochene Erhalt von Arbeitsplätzen war dann auch Anlass für eine Wortmeldung der weiteren an der RVG beteiligten Busunternehmen Lorenz, Büchner, Gessert und Wollschläger.
Darin findet sich die Passage: "Sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, aus unserer Sicht stellt es sich so dar, dass einzig und allein Herr Steinbrück mit einer nachvollziehbaren Belegung seiner Kosten zur Aufklärung hätte beitragen können. Passiert ist das bisher in einer transparenten schlüssigen Form nicht - stattdessen werden Gerichte, Rechtsanwälte und Medien aus unserer Sicht systematisch mit Gutachten, falsch interpretierten Abrechnungsformalitäten bombardiert und die Öffentlichkeit immer wieder verwirrt. Dazu kommen neuerdings Demonstrationen und der Verweis auf die 80 Arbeitsplätze. Von den 150 Arbeitsplätzen in unseren Unternehmen redet dagegen niemand."
Weiter heißt es: "Was den aktuellen Streit um den Doppelverkehr angeht - so sei auch hier noch einmal daran erinnert, dass der Streit von Wolfgang Steinbrück selbst ausging, als er eine faire und auskömmliche Vergütungsregel, die von allen beteiligten Unternehmen bisher akzeptiert wurde, aufkündigte. Darüber spricht heute niemand mehr." Den gesamten Brief finden Sie hier zum Nachlesen.
Gewerbebehörde zum Doppelverkehr: "Kein Handlungsbedarf"
In Sachen Doppelverkehr hat sich indes noch immer nichts getan. Rechtsanwalt Rombach hatte die Stadt Gotha als zuständige untere Gewerbebehörde am 28. April, 2. Mai und 4. Mai zur Untersagung des doppelten Befahrens durch die nicht länger beauftragte Firma Steinbrück, die im Übrigen der Hauptsponsor des diesjährigen Gothardusfestes war, aufgefordert - ohne Ergebnis. Am 11. Mai erklärte Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch in einer Pressemitteilung: "Die Stadt Gotha hat ihre Rechtsauffassung der Fachaufsichtsbehörde beim Thüringer Landesverwaltungsamt erneut zur Würdigung vorgetragen. Mit e-mail vom 10. Mai 2017 hat das TLVA mitgeteilt, dass zurzeit aus gewerberechtlicher Sicht für die Stadt Gotha als untere Gewerbebehörde kein Handlungsbedarf bestehe." In einem Bericht der Thüringer Allgemeinen vom 12. Mai wurde diese Aussage seitens des Landesverwaltungsamtes konkretisiert - und damit auf den Zeitraum des Vermittlungsversuchs von Minister Tiefensee begrenzt.
Ebenfalls am 11. Mai wurde am Oberlandesgericht in Jena im Berufungsverfahren über die Herausgabe des so genannten RBL-Systems, das der RVG gehört und u. a. in den Bussen der Firma Steinbrück installiert ist, verhandelt. Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters Rolf Rombach sehen auch die Richter des OLG die Vertragsbeziehungen zwischen der RVG und der Firma Steinbrück spätestens mit der Erklärung vom 26. April als beendet an.
Der zweite Minister wurde brüskiert
Ziemlich genau eine Woche nach Bekanntgabe der Vermittlungsbemühungen durch Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee sind diese für gescheitert erklärt worden - und zwar von Wolfgang Steinbrück selbst in einem am 12. Mai über die Medien verbreiteten offenen Brief. Tiefensee ist damit nach Dr. Holger Poppenhäger der zweite Landesminister, der erfolglos zur Vermittlung angerufen worden war.
Die einseitige Aufkündigung erhöht den Druck auf die Gewerbebehörde der Stadtverwaltung Gotha. Inzwischen fordern bereits Jugendorganisationen von im Stadtrat vertretenen Parteien öffentlich, dass die Verwaltung gegen den Doppelverkehr vorgehen soll.
OLG Jena sieht keine Eilbedürftigkeit
Am 18. Mai entschied das Oberlandesgericht Jena im Berufungsverfahren zur so genannten RBL-Technik: Das Unternehmen Steinbrück muss die in seinen Bussen verbauten, aber der RVG gehördenden Systeme zunächst nicht herausgeben - allerdings nur, weil das Gericht keine Eilbedürftigkeit sieht: "Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass der Insolvenzverwalter nicht dargelegt habe, auf dieses Leitsystem dringend angewiesen zu sein, so dass dieser Rückgabeanspruch in einem Eilverfahren nicht durchgesetzt werden könne. Insbesondere sei die Aufrechterhaltung des öffentlichen Personenverkehrs im Raum Gotha nicht gefährdet, wenn Steinbrück das Leitsystem bis zu einer Entscheidung in einem so genannten Hauptsacheverfahren behält."
Insolvenzverwalter Rolf Rombach sagte dazu: „Das OLG hat meine Rechtsauffassung bestätigt, dass die RBL-Technik der RVG herausgegeben werden muss. Es ist damit auch anerkannt, dass mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle bisherigen gegenseitigen Verträge endeten und ich als Insolvenzverwalter deshalb einen Anspruch auf diese Technik habe.“
Lokalmagazin enthüllt: MDR-Mitarbeiter ergreift Partei
In seiner Ausgabe vom 26. Mai 2017 enthüllte das Monatsmagazin Oscar am Freitag, dass ein Mitarbeiter des MDR dem Busunternehmen Steinbrück seine Rechercheergebnisse zur Verfügung gestellt und damit die Rolle des neutralen Berichterstatters aufgegeben hat. Eine Anfrage des Journalisten und die darauf gegebenen Antworten wurden seitens der Firma Steinbrück als Begründung für neuerliche Strafanzeigen genutzt und darüber hinaus auch ungeschwärzt einer Pressemitteilung des Unternehmens Steinbrück angefügt - als Beleg für deren Argumentation.
Gericht nimmt Beschwerde nicht an
Mit seiner Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der RVG hatte Wolfgang Steinbrück im ersten Anlauf keinen Erfolg. Wie der MDR zu Pfingsten meldete, wies das Amtsgericht Erfurt die Beschwerde des Busunternehmens aus formalen Gründen zurück. Dessen Rechtsanwalt Prof. Martin Kupfrian kündigte an, die nächste Instanz anzurufen. Das Unternehmen Steinbrück hält die Eröffnung des RVG-Insolvenzverfahrens für unnötig und sieht sich dadurch in seinen Rechten verletzt. Unkommentiert bleibt hingegen, weshalb das Busunternehmen Steinbrück seinerseits am 31. März 2017 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die RVG gestellt hatte.
Insolvenzverwalter wehrt Attacke ab
In der nicht öffentlichen Gläubigerversammlung der RVG, die am 13. Juni 2017 stattfand, ist das Unternehmen Wolfgang Steinbrück e. K. offenbar mit dem Versuch gescheitert, eine Mehrheit für die Abwahl des Insolvenzverwalters Rolf Rombach zustande zu bringen. Das geht aus einem Bericht des MDR hervor, der sich auf Wolfgang Steinbrück als Quelle bezieht.
Parallel dazu ist der MDR per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet worden, eine falsche Tatsachenbehauptung im Zuge des Busstreits (es ging um die vermeintlichen Sponsoring-Beziehungen zwischen Wollschläger und dem FC Rot-Weiß-Erfurt in Verbindung mit Rolf Rombach, siehe oben) mit einer Gegendarstellung auf seiner Website richtig zu stellen, wie die Thüringer Allgemeine berichtet.
Stadt sieht sich nach wie vor nicht in der Pflicht - erster Unfall mit Sachschaden
Gestützt auf eine Absage des Thüringer Landesverwaltungsamtes erklärte die Stadtverwaltung Gotha am 22. Juni, keine Handhabe gegen den nach wie vor laufenden Doppelverkehr zu haben.
In einer Presseerklärung des Oberbürgermeisters Knut Kreuch heißt es: "Die Stadt Gotha als zuständige untere Gewerbebehörde, sah und sieht bis zum heutigen Tage die Voraussetzungen als nicht gegeben an, um unter sorgfältiger Abwägung sämtlicher zu berücksichtigen[den] Interessen, in die grundrechtlich geschützte Gewerbe- und Berufsfreiheit der Fa. Steinbrück eingreifen zu dürfen.
Den jüngsten Antrag des Insolvenzverwalters der RVG vom 29.5.2017 an das Thüringer Landesverwaltungsamt als Fachaufsichtsbehörde gegenüber der Stadt Gotha als untere Gewerbebehörde fachaufsichtlich einzuschreiten, lehnte das Thüringer Landesverwaltungsamt am 19.6.2017 ab."
Zur Kreistagssitzung am 28. Juni informierte Landrat Konrad Gießmann über seine jüngste Aufforderung an Wirtschaftsminister Tiefensee, dessen Ministerium auch als oberste Gewerbebehörde fungiert. Die Anregung war, mithilfe einer fachaufsichtliche Weisung des Ministeriums den Doppelverkehr zu unterbinden. Denn andernfalls trage der Untätige eine Mitverantwortung, wenn es zu Sach- oder Personenschäden komme.
Zwei Tage darauf trat tatsächlich der befürchtete Fall ein: In der Gothaer Arndt-Straße fuhr ein Steinbrück-Bus im Haltestellenbereich auf ein wartendes Fahrzeug des Unternehmens Wollschläger auf.
Punktsieg für die RVG im Ringen um das RBL-System
Am 13. Juli entschied das Landgericht Erfurt, dass die Firma Steinbrück die so genannten RBL-Systeme an die RVG herausgeben muss. In einem zweiten Beschluss wies dasselbe Gericht die Klage der Firma Steinbrück gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der RVG ab.
Im MDR kündigte Wolfgang Steinbrück indes an, gegen die Entscheidung vorzugehen und die Kassen- und Steuersysteme nicht herausgeben zu wollen.
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Landrat und Geschäftsführer ein
Ihre Sicht, dass die Insolvenz der RVG vorsätzlich und in betrügerischer Absicht betrieben worden sei, bekräftigten Vertreter des Unternehmens Steinbrück sowie dessen Anwalt Martin Kupfrian im Rahmen einer Pressekonferenz am 24. Juli. Dabei wurde auf Berechnungen eines Wirtschaftsprüfers, der allerdings nicht benannt wurde, verwiesen, wie die Thüringer Allgemeine und das Magazin Oscar am Freitag übereinstimmend schreiben. Am gleichen Tag wurde überdies bekannt, dass die Staatswaltschaft die Ermittlungen gegen Landrat Konrad Gießmann und RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt eingestellt hat. Auslöser dafür waren Strafanzeigen, die von Wolfgang Steinbrück und dessen Anwalt gestellt wurden und sich nunmehr als haltlos herausgestellt haben.
Karlsruhe soll es richten
Gemäß Medienberichten ruft der Anwalt des Unternehmens Steinbrück, Prof. Martin Kupfrian, nun das Bundesverfassungsgericht an. Die bundesweit gültige Insolvenzordnung enthalte eine Regelungslücke, argumentierte der Jurist am 1. August. In der Thüringer Allgemeinen wird folgende Begründung als indirektes Zitat angeführt: "Als Gläubiger könne man eine Insolvenz nicht infrage stellen, da Insolvenzverfahren geführt würden, um Gläubigerinteressen zu wahren. Der Gesetzgeber habe Insolvenzen nicht im Blick gehabt, die ohne Not beantragt würden, um Geschäftspartner auszubooten." Hintergrund hierfür ist nach wie vor der Umstand, dass das Busunternehmen die Notwendigkeit des Insolvenzverfahrens gegen die RVG nicht gegeben sieht. Deren Insolvenzverwalter Rolf Rombach entgegnete zuvor via Tageszeitung, dass er dem Unternehmen Steinbrück gern anbiete, gemeinsam die Prognosen für die RVG nachzurechnen.
Falsche Tatsachenbehauptungen mit Ordnungsgeld über 250.000 bewehrt
Gegen die Androhung eines Ordnungsgeldes bis 250.000 Euro darf Wolfgang Steinbrück insgesamt 14 falsche Tatsachenbehauptungen über Landrat Konrad Gießmann nicht aufstellen bzw. verbreiten oder verbreiten lassen. Das hat das Landgericht Erfurt am 18. August 2017 in seiner Entscheidung für Recht erkannt. Unter anderem sanktioniert sind die falschen Behauptungen, der Landrat wolle die RVG in die Insolvenz führen und habe dies gegenüber dem Landesverwaltungsamt erklärt. Nüchtern stellte das Gericht fest: "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die behaupteten Tatsachen unwahr sind." Und weiter heißt es unter Verweis auf die Meinungsfreiheit: "Andererseits war auch zu berücksichtigen, dass bewusst falsche Tatsachen nicht unter den Schutz des Art. 5 I Grundgesetz fallen [...] Daher kann der Beklagte [Wolfgang Steinbrück] ohne Weiteres seine Meinung zu dem geschäftlichen Verhalten des Landrats Gießmann frei äußern, doch findet dieses Recht seine Grenze, wenn dazu unwahre Tatsachen herangezogen werden."
Auf die jüngste Gerichtsentscheidung, diverse nachweislich falsche Behauptungen nicht mehr anzustellen und zu verbreiten, reagierte das Unternehmen Steinbrück Ende August mit einem weiteren offenen Brief an Landrat Konrad Gießmann - in dem abermals falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Darin heißt es unter anderem, der Insolvenzverwalter Rolf Rombach fordere 1,6 Mio. Euro zusätzlich für 2018. Dieser Betrag ist allerdings aus der Luft gegriffen. Richtig ist, dass die RVG einen Mehrbedarf für den Haushaltsplan 2018 angemeldet hat und diesen unter anderem mit Tarifsteigerungen für die Entlohnung der Busfahrer der beauftragten Unternehmen sowie Einnahmeausfällen durch die rechtswidrige Linienbedienung durch das nicht mehr beauftragte Unternehmen Steinbrück begründet.
Steinbrück thematisiert Wahlkampfengagement
Darüber hinaus behauptet das Bus-Unternehmen Steinbrück, im Landratswahlkampf 2012 Sachspenden in fünfstelliger Höhe geleistet zu haben. Belege dafür sind bislang aber nicht vorgelegt worden. Im Monatsmagazin 'Oscar am Freitag' spricht Steinbrücks Medienberater und CDU-Landesschatzmeister Torsten Jäger davon, dass man die Dokumente zu gegebener Zeit präsentieren werde. Landrat Konrad Gießmann hat sich indes nichts vorzuwerfen: "Ich habe persönlich von der Firma Steinbrück keine Sachspenden erhalten oder entgegen genommen und deshalb auch keinerlei Forderungen stellen können", teilte er auf Anfrage mit. Der CDU-Kreisverband, der den 2012-er Wahlkampf managte, hat laut Thüringer Allgemeine keine Belege für Sachspenden vorliegen. Darüber hinaus berichtet die Tageszeitung über weitere Wahlkampfunterstützung durch den Busunternehmer, die unter anderem Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch und dem Landtagsabgeordneten Jörg Kellner zugute gekommen sein soll. Ein Teil der Zuwendungen sei zudem, so die Thüringer Allgemeine, Gegenstand einer anonymen Anzeige an die Staatsanwaltschaft Erfurt.
Herausgabe der RBL-Technik verweigert
Unterdessen hat die RVG zum Monatsbeginn September erfolglos versucht, ihre RBL-Technik aus den Bussen der Firma Steinbrück zurück zu bekommen, wie die Thüringer Allgemeine am 6. September berichtet. Das Landgericht Erfurt hatte im Juli den Herausgabeanspruch der RVG bestätigt. Dem Zeitungsbericht zufolge verweigerte der Unternehmer Wolfgang Steinbrück den Zutritt. Die RVG wird mit der Absicht zitiert, die Herausgabe der Technik nun mithilfe eines Gerichtsvollziehers zwangsweise durchzusetzen.
Demo vor der Staatskanzlei
Mithilfe einer Demonstration vor der Kurmainzischen Statthalterei in Erfurt, dem Sitz des Ministerpräsidenten, versuchten Mitarbeiter und Anhänger des Unternehmens Steinbrück am 12. September auf ihre Sicht der Dinge aufmerksam zu machen. Auf Transparenten wurde unter anderem der Justizminister Dieter Lauinger gefragt, warum die Justiz "bei einer rechtswidrigen Insolvenz" nicht eingreife, sowie ferner unterstellt, Insolvenzrichter und -verwalter täten, was sie wollten. Der MDR beziffert die Zahl der Teilnehmenden mit 50 Personen und übernimmt in den Hörfunknachrichten ungeprüft eine Aussage vom Veranstaltungsort: "Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Geschäftsführung des kreiseigenen Nahverkehrsbetriebs RVG würden offenkundig verschleppt, so eine Sprecherin der Belegschaft." Über die Demonstration berichtet auch die Thüringer Allgemeine in der Gothaer Lokalausgabe, ergänzt um den Hinweis, dass am Samstag zuvor der gerichtlich verfügte Ausbau der RBL-Geräte aus den Steinbrück-Bussen begonnen habe - unter Aufsicht eines Gerichtsvollziehers.
Stadtwerke drehen den Gashahn ab
Die Stadtwerke Gotha haben der Firma Steinbrück die Erdgasversorgung gesperrt. Das berichtet die Thüringer Allgemeine/TLZ unter Berufung auf Geschäftsführer Norbert Kaschek am 14. September. Das Busunternehmen Steinbrück unterhält auf ihrem Betriebshof eine Erdgas-Tankstelle, von der aus u. a. die teils mit Erdgas betriebene Busflotte des Unternehmens bislang versorgt wurde. Grund für den Lieferstopp seien Verbindlichkeiten in Höhe von 350.000 Euro, geht aus dem Beitrag hervor. Der MDR vermeldet in den Radionachrichten vom 14. und 15. September ebenfalls den Lieferstopp und bindet die Reaktion Wolfgang Steinbrücks mit ein: "Grund für die Schwierigkeiten sind laut Steinbrück ausstehende Zahlungen von der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha. 'Wenn die RVG mir ihre Schulden bezahlt, kann ich die Außenstände bei den Stadtwerken begleichen', sagte Steinbrück MDR THÜRINGEN." Die genannten Schulden beziehen sich mutmaßlich auf die im gerichtlichen Eilverfahren erstrittenen 675.000 Euro Monatsabschläge für Januar und Februar 2017, die letztlich zur Anmeldung der Insolvenz der RVG führten.
Der Aussage im MDR-Rundfunk entgegen steht allerdings der Fakt, dass das Unternehmen Steinbrück bereits in der Vergangenheit Probleme hatte, Verbindlichkeiten bei den Stadtwerken zu bedienen. Das geht sowohl aus einem Zeitungsbericht der Thüringer Allgemeinen/TLZ vom 15. September hervor, wird aber auch aus der Antwort auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Die.Linke deutlich. Zur Kreistagssitzung am 10. Mai 2017 wurde folgende Frage gestellt: "Ist die RVG [...] gegenüber Firmen wie bspw. den Stadtwerken Gotha anstelle des Busunternehmens Steinbrück in Zahlung gegangen?" In der Antwort wird aus einem Prüfbericht der Vanselow Treuhand GmbH für die RVG-Geschäftsjahre 2012/13 zitiert. Danach leistete die RVG namens und im Auftrag der Firma Wolfgang Steinbrück insgesamt 750.000 Euro im Jahr 2012 sowie weitere 300.000 Euro im Jahr 2013 direkt an die Stadtwerke Gotha. Im Prüfbericht wurde auch deutlich gemacht, dass es für diese Geschäftsvorfälle keine Verträge oder Gesellschafterbeschlüsse gab, die derartige Zahlungen der RVG an Dritte legitimiert hätten.
Am 15. September vermelden schließlich der MDR als auch die Tageszeitungen TA/TLZ online, dass der Doppelverkehr durch das Unternehmen Steinbrück beendet wird und dessen Busse auf den Betriebshof zurück beordert worden sind.
Rücktritt vom Vorsitz der Branchenverbände
In den folgenden Tagen überschlagen sich die Ereignisse: Am Dienstag, 19. September, stellt TA-Redakteur Peter Riecke in seinem 'Stichwort' zum Morgen eine entscheidende Frage rund um die offenen Forderungen der Stadtwerke: "Der größere Teil der Rückstände lief bereits 2016, möglicherweise sogar noch eher auf. Da bekam die Firma noch monatlich Abschläge vom Steuerzahler. [...] Und wie konnte man später die Rückstände bestehen lassen, obwohl man sah, dass unnötiger Doppelverkehr gefahren wird, dafür also Geld da ist?"
Gleichentags melden Branchenmedien wie der 'Rote Renner' oder 'Bus-Blickpunkt', dass Wolfgang Steinbrück als Präsident des Verbandes des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer sowie als Vorsitzender des Verbands Mitteldeutscher Omnibusunternehmer zurückgetreten sei.
Landtag befasst sich mit dem Bus-Streit
Auf Antrag der CDU-Fraktion beschäftigte sich am 27. September der Thüringer Landtag im Rahmen einer Aussprache mit dem Gothaer Bus-Streit. Die Fraktion wollte unter anderem die Rolle des Landesverwaltungsamtes als Rechtsaufsicht beleuchtet wissen. Außer teils polemischer Äußerungen verblieb aus der Abgeordnetenrunde nicht viel; Beschlüsse in der Sache konnten mangels Zuständigkeit nicht gefasst werden. Der MDR zitierte vorab aus CDU-Kreisen, "[...] Frank Roßner (SPD) habe dem 'einfach zugeschaut' und 'wissentlich in Kauf genommen, dass ein Privatunternehmen in Insolvenz gerät'." Die Wortbeiträge aus dem Plenum können hier im Video angeschaut werden.
Gleichentags informierte Landrat Konrad Gießmann den Gothaer Kreistag über den aktuellen Stand. Daraus ging hervor, dass der Landkreis Gotha im Anhörungsverfahren den Antrag auf eigenwirtschaftliche Linienbedienung ab Juli 2019, den das Unternehmens Steinbrück Anfang Juli 2017 beim Landesverwaltungsamt für nahezu alle Buslinien im Landkreis Gotha beantragt hatte, aus einer Reihe von Gründen ablehnt. Unter anderem wurden die Wirtschaftlichkeit des beabsichtigten Verkehrs angezweifelt und die Diskrepanzen zum vom Kreistag beschlossenen Nahverkehrsplan aufgezeigt. Das Unternehmen Steinbrück hatte bereits 2016 die eigenwirtschaftliche Bedienung, damals der Waldbahn-Linien, beantragt, was allerdings vom Landesverwaltungsamt zurückgewiesen worden war. Parallel dazu informierte der Landrat darüber, dass Rechtsanwalt Dirk Götze aus Erfurt zum vorläufigen Insolvenzverwalter des Unternehmens Steinbrück bestimmt worden ist.
MDR muss Gegendarstellung veröffentlichen
Gegen die falschen Tatsachenbehauptungen des MDR vom Ende April 2017 wehrte sich das Busunternehmen Wollschläger erfolgreich und konnte - allerdings letztlich nur nach Anrufung eines Gerichtes - einen Anspruch auf Gegendarstellung durchsetzen. Diese veröffentlichte der MDR am 19. Oktober 2017 auf seinem Internetangebot.
Unter Verwendung von Fotos von Lutz Ebhardt, Rainer Aschenbrenner, Rainer Lück und www.rombach-rechtsanwaelte.de.