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60.000 Euro Zuschuss für die Arbeit des Frauenhauses

Die Arbeit des Frauenhauses, das in Gotha als Zufluchtsort vor familiären Konflikten und Gewalt besteht, unterstützt der Landkreis Gotha im Jahr 2021 mit einem Zuschuss von 60.000 Euro.

Anja Wild und Claudia Kuntzewitsch (vorn, l. und r.) freuen sich über den symbolischen Scheck, den Landrat Onno Eckert übergab. Vera Fitzke (h.r.), Fraktionsvorsitzende Die Linke im Kreistag, war anlässlich der Übergabe anwesend, da ihre Fraktion die Erhöhung der Mittel für 2021 erfolgreich beantragt hatte.

Damit wurde diese freiwillige Leistung um 10.000 Euro gegenüber den Vorjahren aufgestockt. Anja Wild, Leiterin der Einrichtung, sowie Claudia Kunzewitsch vom Trägerverein „Für Frauen und Kinder in Not“ e. V. konnten heute den Zuwendungsbescheid sowie einen symbolischen Scheck aus den Händen der Gleichstellungsbeauftragten Katrin Luster und des Landrates Onno Eckert entgegen nehmen. Weitere Mittel erhält die Einrichtung vom Freistaat Thüringen (63.000 Euro) und der Stadt Gotha (35.000 Euro). Auch verschiedene kreisangehörige Kommunen leisten einen freiwilligen Beitrag von insgesamt ca. 6.000 Euro, um diese wichtige Arbeit zu unterstützen.


„Das Frauenhaus ist als soziale Anlaufstelle auch in unserer Region - leider - unverzichtbar, wie die aktuellen Belegungszahlen belegen. Es gibt Frauen in Notsituationen die Möglichkeit, in einem geschützten Umfeld zu leben und mit der entsprechenden Beratung der eigenen Zukunft eine neue Wendung zu geben. Das zu fördern, ist wichtig und wird auch von den Mitgliedern des Kreistages mitgetragen", so Landrat Onno Eckert.


Im Jahr 2020 suchten insgesamt 26 Frauen mit 27 Kindern Zuflucht im Frauenhaus. Ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 41 Tage, das entspricht 2382 Übernachtungen. Diese Zahlen liegen im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Neben der intensiven Betreuung und Beratung dieser Frauen und Kinder haben die drei Mitarbeiterinnen des Frauenhauses Gotha weitere 487 ambulante Beratungen mit 181 Klientinnen durchgeführt.
Auch im Frauenhaus erfordert der sachgerechte Umgang mit dem Covid-19-Virus besondere Anstrengungen: er macht besondere Hygienemaßnahmen innerhalb der Einrichtung notwendig sowie für neu aufgenommene Frauen jeweils Quarantäne in einem gesonderten Wohnbereich. Die ausgereichten Mittel sind hoch willkommen, um Personal- und Sachkosten der Einrichtung finanzieren zu können

Letzte Änderung der Seite:21.11.23, 14:38 Uhr
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