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Erste Phase der Ideenfindung für Schloss und Park Reinhardsbrunn abgeschlossen

Thüringens Staatssekretärin für Kultur Tina Beer lobt den erfolgreichen Abschluss der ersten Phase des Beteiligungsprozesses für Schloss und Park Reinhardsbrunn. Die Gesamtkoordination des Prozesses obliegt der Staatskanzlei, welche die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) beauftragt hat, das Verfahren zu managen.

Der Prozess begann am 9. Juni dieses Jahres mit einer Expertentagung mit Bürgerbeteiligung, die ein offenes Beteiligungsformat für die Nutzungsideenfindung befürwortete. Im Anschluss daran wurde ein Ideenwettbewerb ausgelobt, dessen Einreichungsfrist am 6. Oktober endete. Insgesamt wurden 55 Einreichungen eingebracht.

„Alle eingereichten Ideen sind wertvolle Beiträge zur weiteren Definition eines nachhaltigen, innovativen und tragfähigen Nutzungskonzepts für Reinhardsbrunn. Aufgrund der Vielfalt der Beiträge und der unterschiedlichen Bearbeitungstiefe wird ein Nutzungskonzept mit verschiedenen Bausteinen als mögliche Zukunftslösung in Betracht gezogen“, so Beer. Die Staatssekretärin betonte die Bedeutung der wirtschaftlich nachhaltigen Tragfähigkeit der zu findenden Nutzung und dankte der Jury sowie allen engagierten Einreicherinnen und Einreichern für ihre Ideen.

Staatssekretärin Prof. Dr. Barbara Schönig ergänzt: „Die vielen Vorschläge für eine zukünftige Nutzung von Schloss Reinhardsbrunn zeigen, wie groß das Interesse in ganz Thüringen ist, dieses wichtige, historisch bedeutsame Ensemble zu erhalten und wieder einer Nutzung zuzuführen. Ich bin sicher, dass der Beteiligungsprozess und die künftige Nutzung auch einen starken Entwicklungsimpuls in die Region setzen.“

Die Jury entschied sich, ein umfassendes Gesamtkonzept zu entwickeln, das verschiedene Nutzungsformen auf dem Gelände der Liegenschaft integriert und auf den Ideen aus dem Wettbewerb basiert. Dabei wurden bestimmte Nutzungsformen ausgeschlossen, um den denkmalpflegerischen und wirtschaftlichen Zielen gerecht zu werden. So könnten auf dem Gelände zum Beispiel. ein Beherbergungsbetrieb, eine Bildungseinrichtung mit Unterbringung, Gastronomie, Büroflächen sowie ein touristischer Kontaktpunkt mit Informationen zu Geschichte und Bedeutung des Ortes untergebracht werden.

Im Rahmen ihrer Abwägung zum weiteren Vorgehen gab die Jury die Empfehlung, keine ausschließliche Museums- oder Wohnraumnutzung zu verfolgen und keinen Freizeitpark anzusiedeln. „Nutzungen sollten sich am Charakter des Ortes orientieren“, erklärt Dr. Hans Gerd Schmidt, Architekt, und Vorsitzender der Jury. „Sie dürfen die historische Bausubstanz auch nicht überformen.“

Die wichtigste Empfehlung der Jury war jedoch erneut, dass nur eine wirtschaftlich nachhaltig tragfähige Lösung in Frage käme. Eine Nutzung, die allein von Dritten oder auch der öffentlichen Hand abhänge, sei nicht möglich. Zugleich stellte die Jury fest, dass die öffentliche Zugänglichkeit mindestens für den Park ein entscheidendes Kriterium bei der Weiterentwicklung des Areals sei.

Das weitere Vorgehen wird in enger Abstimmung mit allen bisher am Prozess beteiligten Akteurinnen und Akteuren geplant. Ziel ist es, Anfang 2024 einen ersten Entwurf für ein integriertes Nutzungskonzept für Schloss und Park Reinhardsbrunn vorzulegen.

Letzte Änderung der Seite:21.11.23, 14:38 Uhr
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