Das Angebot kann derzeit nur von natürlichen Personen genutzt werden.
Für die Antragsstellung werden die folgenden Nachweise und Dokumente benötigt:
- der neue Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion für den elektronischen Nachweis der Identität und
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Ausweislesegerät und
- die kostenlose AusweisApp 2 sowie
- die IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)
Zudem dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bei der Zulassungsbehörde Gotha bestehen. Die Gebühr muss sofort entrichtet werden. Die Zahlung kann mittels Lastschrift erfolgen. Abhängig vom jeweiligen Vorgang müssen zusätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Informationen dazu finden sich auf der Website des Landkreises (https://www.landkreis-gotha.de/service/kfz-zulassung/)
Der Zugang zum i-Kfz-Portal erfolgt über diese Seite: https://ikfz.ikfz-thueringen.de/ikfz3/?LICENSEIDENTIFIER=gotha_kreis
Bei den angebotenen Vorgängen können nur normale Kennzeichen vergeben und verwendet werden. Eine Vergabe oder Verwendung von Saisonkennzeichen, historischen Kennzeichen, Elektrokennzeichen, grüne Kennzeichen, rote Kennzeichen und Wechselkennzeichen ist über das i-Kfz-Portal nicht möglich.