Aktuelles - Detail

Kennmarken zu Fischereiaufseherausweisen ungültig

Mit dem Inkrafttreten der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz zum 25. September 2020 erhalten Fischereiaufseher von der zuständigen Unteren Fischereibehörde einen neuen Ausweis.

Bestehende Fischereiaufseherausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Die Möglichkeit, alte Dokumente zu verlängern, besteht nicht. Auch die Übergabe einer Kennmarke entfällt zukünftig bei der Ausstellung des Fischereiaufseherausweises, da diese nicht mehr Bestandteil der Ausführungsverordnung ist. Infolgedessen werden alle Kennmarken für ungültig erklärt und müssen bei der unteren Fischereibehörde unter Angabe des vollständigen Namens per Post oder per Einwurf in den Briefkasten (Landratsamt Gotha, Untere Fischereibehörde, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha) abgegeben werden.

Letzte Änderung der Seite:21.11.23, 14:38 Uhr
­­© Landratsamt Gotha 2021 • Alle Rechte vorbehalten