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Lebensmittelkontrolleur (m/w/d) alternativ: Auszubildender (m/w/d) zum Lebensmittelkontrolleur im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung die Stelle als Lebensmittelkontrolleur (m/w/d), alternativ als Auszubildender (m/w/d) zum Lebensmittelkontrolleur im Veterinär- und Lebens-mittelüberwachungsamt aus

 

Ihre Aufgaben:

• Organisation und Durchführung von risikoorientierten Betriebskontrollen auf allen Stufen der Gewinnung, Herstellung, Behandlung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren einschließlich Probennahmen;
• Beratungen auf der Grundlage der lebensmittel-, wein- und tabakrechtlichen Bestimmungen (EU-, Bundes- und Landesrecht)
• Überprüfung und Beurteilung betrieblicher Eigenkontrollsysteme;
• Stellungnahmen und Beratungen zu Bau- und Sanierungsvorhaben der Lebensmittelunternehmen;
• Mitwirkung bei Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung bestehender und zur Verhütung zukünftiger Verstöße, insbesondere Betriebsschließungen, Verkehrsverbote und Sicherstellungen;
• Mitwirkung bei der Durchführung von Verwaltungs-, Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren einschließlich der dazu erforderlichen Ermittlungs- und Dokumentationstätigkeiten;
• Durchführung von Verbraucherberatungen im Sinne des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Kosmetikrechts;
• Ermittlungen und Überwachungen von Rückrufaktionen im Zusammenhang mit EU-Schnellwarnungen;
• Überprüfungen von Belehrungen nach dem Bundes-Infektionsschutzgesetz;
• Mitwirkung bei der Ermittlung von lebensmittelbedingtem Erkrankungsgeschehen einschließlich der Berichterstattung;
• Überprüfungen im Auftrag der TLLLR bezüglich der Einhaltung der Bedingungen für die Produktion original Thüringer Erzeugnisse;
• Mitwirkung bei der Erstellung von Statistiken und Berichten;
• Transport von Lebensmittelproben in die Untersuchungsämter.


Ihr Profil:

• abgeschlossene Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur (m/w/d);
• Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten;
• einschlägige und berufliche Erfahrungen in der Herstellung von Lebensmitteln/ Lebensmitteltechnologie und der Gestaltung und Bewertung von Hygienekonzepten sowie Erfahrungen im Bereich Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement wären von Vorteil;
• hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit;
• Eigeninitiative und Selbstständigkeit sowie schnelle Auffassungsgabe;
• hohe Kommunikations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit;
• strukturierte Arbeitsweise und die Fähigkeit zur Bewältigung von Konfliktsituationen;
• sicherer Umgang mit Standardsoftwareanwendungen und PC-Technik, einschließlich praktischer Erfahrungen in Bezug auf fachspezifische Programme (BALVI) bzw. die Bereitschaft diese zu erwerben;
• Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten bei dienstlichen Erfordernissen zu arbeiten;
• Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW.

Für die Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur (m/w/d) sind gemäß der ThürAPOLKon folgende Einstellungsvoraussetzungen erforderlich:

• der erfolgreiche Abschluss in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen; kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs sowie mit Erzeugnissen im Sinne des § 2 Nr. 1 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) vermittelt

und der Nachweis einer bestandenen Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung oder:
• eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf.

Gemäß § 2 Abs. 2 ThürAPOLKon kann das für die Lebensmittelüberwachung zuständige Ministerium auf schriftlichen Antrag den o. g. Personen gleichstellen:

• Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule, in deren Verlauf Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittelzusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie mit Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nr. 1 des Tabakerzeugnisgesetzes vermittelt werden, erfolgreich abgeschlossen haben oder

• Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren.

Der Lehrgang zur Ausbildung als Lebensmittelkontrolleur dauert einschließlich der Prüfung zwei Jahre. Auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 ThürAPOLKon kann die Ausbildungsbehörde im Einvernehmen mit dem Landesamt für Verbraucherschutz die Lehrgangsdauer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen um bis zu sechs Monate verkürzen.

Als Lebensmittelkontrolleur bieten wir Ihnen:

• eine unbefristete Stelle;
• Vollbeschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden;
• 30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr;
• Jahressonderzahlung;
• vermögenswirksame Leistungen;
• monatlicher Sachbezug: Wertgutschein zur freien Verfügung;
• betriebliche Altersvorsorge;
• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit;
• die grundsätzliche Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung;
• die Möglichkeit der Mobilen Arbeit;
• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten;
• verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben.


Ihre Vergütung:

Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a gem. Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA).

Die Ausbildung erfolgt zunächst in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis auf der Grundlage des TVöD. Die Vergütung erfolgt für die Dauer der Ausbildung nach Entgeltgruppe 8 gemäß TVöD.
Die Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber.

Bewerbungsfrist und -anschrift:

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (mindestens Anschreiben, Lebenslauf sowie alle relevanten Zeugnisse und Zertifikate) senden Sie bitte bis zum 11.07.2024 an

Landratsamt Gotha
Personalamt
Amtsleiter
Oleg Shevchenko
18.-März-Straße 50
99867 Gotha.

Elektronische Bewerbungen werden gern ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse Personalverwaltung@kreis-gth.de unter Angabe der entsprechenden Stellenbezeichnung. Bitte hängen Sie die Dokumente in einer pdf-Datei (maximal 25 Megabyte) an.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landrat-samt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück-senden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.

Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Landkreises Gotha (https://www.landkreis-gotha.de/Karriere).

Die pdf-Datei der Stellenausschreibung finden Sie hier

Letzte Änderung der Seite:21.11.23, 14:38 Uhr
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