Registrierung mittelgroßer Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen am 19. Juni 2019 (BGBI. I S. 804) ist die 44. BlmSchV am 20. Juni 2019 in Kraft getreten und die 1. BlmSchV wurde geändert. Mit ihrem Inkrafttreten wurde die sogenannte MCPD (Richtlinie (EU) 201512193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft) in deutsches Recht umgesetzt.
Bis zur Umsetzung einer bundeseinheitlichen webbasierten Anwendung wird für die Registrierung der Feuerungsanlagen sowie für das Anlagenregister eine Übergangslösung eingeführt. Diese besteht u.a. aus einem Anzeigeformular (elektronisch ausfüllbare PDF-Datei).
Das Anzeigeformular enthält neben den Angaben nach Anhang 1 der 44. BlmSchV auch Angaben zu emissionsrelevanten Änderungen, einen Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Feuerungsanlage. Dieses ist ebenfalls mit diesem Formular anzuzeigen.
Bei gemeinsamen Feuerungsanlagen nach § 4 der 44. BlmSchV ist für jede Einzelanlage, die mindestens 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung hat, ein eigenes Anzeigeformular auszufüllen.
Nach § 6 der 44. BlmSchV müssen neue Anlagen (nach dem 20.12.2018 in Betrieb genommen) sofort und bestehende Anlagen bis spätestens zum 1. Dezember 2023 angezeigt werden.
Dazu ist das ausgefüllte Anzeigenformular der unteren Immissionsschutzbehörde per Email (umweltamt@kreis-gth.de) oder postalisch an Landratsamt Gotha, Umweltamt, Untere Immissionsschutz-, Abfall- und Chemikaliensicherheitsbehörde, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha zu übermitteln.
Nach § 36 der 44. BImSchV hat die zuständige Behörde ein Anlagenregister über die mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zu führen und zu veröffentlichen.
Formular zur Anzeige gemäß 44. BImSchV
Anlagenregister des Landkreises Gotha