Реєстрація українських біженців - Registrierung ukrainischer Flüchtlinge
Bundesweit haben privates und ehrenamtliches Engagement Tausenden von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine eine Zuflucht geboten. Diese Zuflucht ist - als rein private Initiative - solange auch als Gastverhältnis anzusehen, bis die Geflüchteten ihrerseits ein Schutzgesuch an den Staat richten.
In diesem Falle melden Sie sich im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde und lassen Sie sich Meldebescheinigungen für die bei Ihnen untergebrachten Menschen ausstellen.
Mit dieser Meldebescheinigung können sich die ukrainischen Flüchtlinge bei der Ausländerbehörde des Landkreises Gotha persönlich registrieren lassen. In Vorbereitung des Termins bei der Ausländerbehörde kann der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hier schon vorab ausgefüllt und ausgedruckt werden, dann geht die Registrierung schneller.
Termine für die Registrierung in der Ausländerbehörde werden unter folgender Telefonnummer vergeben:
03621 214-523
Im Sozialamt (Gotha, Mauerstraße 20) können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden. Auch der Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz kann hier vorab ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Termine für die Beantragung von Leistungen können hier vereinbart werden:
Telefon 03621 214-801 oder -813, E-Mail: sozial@kreis-gth.de
Die Meldebescheinigungen der örtlichen Einwohnermeldeämter sind auch Grundlage für die Vereinbarung einer pauschalen Entschädigungszahlung für privat untergebrachte Personen.