Busverkehr gegen die Schiene
Im Sommer 2016 beantragte das Omnibusunternehmen Wolfgang Steinbrück e. K. beim Thüringer Landesverwaltungsamt die Liniengenehmigungen für jene Strecken, die von der Thüringerwaldbahn und Straßenbahn Gotha GmbH (TWSB) bedient wurden und noch bedient werden. Als Argument wurde seinerzeit ins Feld geführt, dass mittels einer Bedienung der Strecken per Bus könne man dem Kreis langfristig zweistellige Millionenbeträge einsparen. Gleichzeitig argumentierte das beantragende Unternehmen mit der Notwendigkeit, neue Geschäftsfelder für sich zu erschließen. Der Vorstoß sorgte für großen Wirbel und war Gegenstand wochenlanger Debatten, unter anderem in den Tageszeitungen.
Allerdings kollidierte der Vorstoß mit dem erklärten Willen des Kreistages, der erst wenige Wochen zuvor den Nahverkehrsplan bis 2021 verabschiedet hatte. Darin war die TWSB eindeutig als einer der Verkehrsträger im ÖPNV des Landkreises Gotha benannt worden.
Das Landesverwaltungsamt lehnte Ende Oktober 2016 den Vorstoß des Busunternehmens ab und erteilte die Liniengenehmigungen abermals an die TWSB, die ihrerseits eine Verlängerung beantragt hatte. Im Januar 2017 erhielt das Straßenbahnunternehmen die Genehmigungen per Urkunde ausgehändigt. Ebenfalls im Januar 2017 erging schließlich die Begründung des Widerspruches, den der beauftragte Anwalt der Firma Steinbrück im Herbst gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes eingelegt hatte. Das Widerspruchsverfahren wurde Ende März mit einem abschlägigen Bescheid des Landesverwaltungsamtes beendet. Damit besteht nur für das Unternehmen Steinbrück noch der Weg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Lesen Sie anbei die Presseerklärungen des Landkreises Gotha als Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr in dieser Auseinandersetzung: