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Jugendschutzkontrollen in Gotha

Verkäufer:innen müssen nach Testkäufen Bußgelder zahlen

Die Ausbeute eines Testkaufs. Foto: Landratsamt Gotha.

Sie sind minderjährig und trotzdem haben sie Schnaps und Zigaretten kaufen können: Zwei Testkäufer im Alter von 15 und 17 Jahren sind am vergangenen Donnerstag in insgesamt drei Geschäften in der Gothaer Innenstadt gewesen. Dahinter steckten Kontrollen des Landratsamtes. „Die Jugendlichen sollten versuchen in verschiedenen Läden, Schnaps und Tabakwaren zu kaufen. Ziel war es, herauszufinden, welche Geschäfte, sich an das Jugendschutzgesetz halten und welche dagegen verstoßen“, sagt Sven Zeilmann-Kerber, Mitarbeiter Jugendschutz, der die Testkäufe federführend organisiert und zusammen dem Ordnungsamt Gotha und Jugendlichen des Kinder- und Jugendparlamentes umgesetzt hat.

In allen drei Läden haben die Verkäufer:innen keinen Ausweis kontrolliert bzw. darüber hinweggesehen, dass die beiden 15- und 17 keinen zeigen konnten. Heißt: Die Jugendlichen konnten ungehindert Schnaps und Zigaretten kaufen. Auch der Kauf von Bier war für den 15-Jährigen möglich. Gegen die drei Verkäufer:innen hat Sven Zeilmann-Kerber ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Je nachdem, ob sie zuvor schon einmal gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, müssen sie mit einem Bußgeld zwischen 100 und 500 Euro rechnen. „Die Bilanz ist traurig, aber ich hatte es schon befürchtetet. Umso wichtiger war der Startschuss für die Jugendschutzkontrollen“, sagt Jugendamtsmitarbeiter Sven Zeilmann-Kerber. Weitere Kontrollen sind schon in Planung. Die nächste soll voraussichtlich im August stattfinden. „Ich hoffe, dass sich die Kontrollen herumsprechen und wir perspektivisch einen Rückgang bei den Verstößen sehen werden.“

Alkoholische Getränke wie Bier oder Wein dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. (E-)Zigaretten, sonstige Tabakwaren und brandweinhaltige Getränke wie Schnaps, Likör, Rum oder Whisky gibt es erst ab 18 Jahren.

Letzte Änderung der Seite:30.06.22, 14:06 Uhr
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