Vorinformation zur Vergabe von Straßenbahnverkehrsleistungen
Der Landkreis Gotha ist Träger des Straßenpersonennahverkehrs (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 ThürÖPNVG) auf seinem Gebiet und beabsichtigt die Vergabe von Straßenbahnverkehrsleistungen als öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit Wirksamkeit zum 01.07.2024.
Folgende Dokumente werden im Rahmen der Vorinformation gem. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zur Verfügung gestellt.
- Weitere Informationen zur NVG und zum VMT
- Mindestanforderungen an das quantitative und qualitative Straßenbahnverkehrsangebot sowie den Pönalekatalog
- Nahverkehrsplan des Landkreises Gotha 2022-2026
zuständige Behörde
Landkreis Gotha
Landratsamt
Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
18.-März-Str. 50
99867 Gotha