Vorinformation

Vorinformation zur Vergabe von Straßenbahnverkehrsleistungen

Der Landkreis Gotha ist Träger des Straßenpersonennahverkehrs (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 ThürÖPNVG) auf seinem Gebiet und beabsichtigt die Vergabe von Straßenbahnverkehrsleistungen als öffentlichen Dienstleistungsauftrag mit Wirksamkeit zum 01.07.2024.

Folgende Dokumente werden im Rahmen der Vorinformation gem. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 zur Verfügung gestellt.


zuständige Behörde

Landkreis Gotha

Landratsamt
Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
18.-März-Str. 50
99867 Gotha 
 

Letzte Änderung der Seite:28.11.22, 11:39 Uhr
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