Sehr geehrter Nutzer,
bitte beachten Sie bei der Nutzung elektronischer Post (E-Mail) und Fax an uns:
Der Landkreis Gotha eröffnet einen elektronischen Zugang gemäß § 3a (1) ThürVwVfG ausdrücklich nur für Anträge über das Verfahren THEA (Thüringer Einheitliche Stelle gemäß § 71 a-e Thür VwVfG für Dienstleister gemäß Richtlinie 2006/123/EG (s. auch unter Service / Dienstleistungsrichtlinie).
Elektronische Anträge werden im Verfahren THEA verschlüsselt und sind vom Antragsteller innerhalb des Verfahrens mit einer qualifizierten elektonischen Signatur gemäß (SigG) zu versehen.
Dazu muss sich der Antragsteller am Dienstleisterportal Thüringen (THEA) anmelden und über eine qualifizierte elktronische Signatur (Chip-Karte) und ein zertifiziertes Kartenlesegerät verfügen. Informationen dazu erhalten Sie auch hier.
Für alle anderen elektronischen Zugänge des Landkreises Gotha wird der Zugang gemäß § 3a (1) ThürVwVfG ausdrücklich nicht eröffnet, es gilt: Bei der Entgegennahme elektronischer Anträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind wir auf Grund fehlender technischer Einrichtungen zur Verarbeitung einer qualifizierten elektronischen Signatur und zur sicheren Prüfung verschlüsselter personenbezogener Daten noch auf Ihre eigenhändige Unterschrift auf diesem Antrag angewiesen.
Für allgemeine Anfragen, Hinweise, Terminwünsche und Auskunftsersuchen können Sie die auf unserer Internetpräsentation veröffentlichten elektronischen Zugänge des Landratsamtes Gotha nutzen.
Wenn Sie eine Rückantwort erwarten, beachten Sie bitte, dass Ihre Postanschrift oder Ihre elektronischen Zugänge (E-Mail und/oder Faxnummer) auf Ihrer Anfrage vermerkt sind.
Bei der Übermittlung von Dateianhängen per E-Mail beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Bitte verwenden Sie für Nachrichten an uns nur die gültigen E-Mail-Adressen!
Folgende Dateitypen werden als Anlagen/Anhang akzeptiert:
• Acrobat (.pdf)
• www.colchesterindoorbowlsclub.co.uk/index.php/social-events
ebenso alle Grafikdatei-Typen im korrekten MIME-Format.
Die Übermittlung aktiver Inhalte oder ausführbarer Programme wird durch Sicherheitseinrichungen des Landratsamtes unterbunden.