Der Kreistag: Entscheiden im eigenen Wirkungskreis
Der Kreistag des Landkreises Gotha besteht aus 50 direkt gewählten Kreistagsmitgliedern sowie dem Landrat. Das Gremium beschließt über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, die dem Landkreis als kommunale Gebietskörperschaft per Gesetz oder Verordnung übertragen worden sind. Dazu zählen bspw. Fragen der Schulträgerschaft, des Öffentlichen Personennahverkehrs, der Sicherstellung des Rettungsdienstes oder der Jugendhilfe. Der Kreistag ist aus staatsrechtlicher Perspektive Teil der Exekutive als Organ zur Unterstützung der Verwaltung. Die Sitzungen des Kreistages finden imin der Aula des Staatlichen Gymnasiums Arnoldischule Gotha, Eisenacher Str. 5, statt und sind öffentlich.
Die Arbeitsgrundlagen des Kreistages sind die Thüringer Kommunalordnung, die Hauptsatzung des Landkreises Gotha und die Geschäftsordnung des Kreistages. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter wurden aus der Mitte des Kreistages in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Fachfragen, die spezielle Probleme betreffen, werden in den jeweiligen Ausschüssen vorbereitend beraten, ehe der Kreistag einen Beschluss fasst.
Die Sitzungstermine des Kreistags finden Sie hier.
Schnittstelle Kreistagsbüro
Das im Landratsamt angesiedelte Kreistagsbüro bereitet die Sitzungen des Plenums vor, sorgt für die fristgerechte Zustellung von Beschlussvorlagen oder Anträgen und protokolliert die Sitzungen inklusive der Abstimmungsergebnisse. Auch die meisten Ausschusstermine werden von den Mitarbeiterinnen koordiniert.
Mit dem Ratsinfosystem im Bilde
Seit 2015 können Sitzungstermine, Tagesordnungen und Beschlüsse mithilfe des Ratsinformationssystems online recherchiert werden.