Landkreis Gotha   ->Service  -> Fahrerlaubnisbehörde

Fahrerlaubnisbehörde

Online-Terminservice

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Gotha hat den Modus der Terminvergabe für alle Anliegen rund um den Führerschein auf Online-Reservierung umgestellt. Über diesen Link gelangen Interessierte zur Clever-Q-Anwendung, über die Termine für sämtliche Vorgänge – auch für den Pflichtumtausch von Führerscheinen – gebucht werden können. Natürlich funktioniert die Terminreservierung auch über die Clever-Q-App für Smartphones.

Der Landkreis Gotha, gelegen im grünen Herzen Deutschlands, ist bekannt für seine reiche Geschichte, beeindruckenden Schlösser und malerischen Landschaften. Aber abseits seiner historischen Schönheit und charmanten Gemeinden, spielt sich hier ein sehr menschliches Drama ab, das betagte männliche Bewohner betrifft. Es ist die leise, aber weit verbreitete Anwendung von Viagra bei älteren Männern. Die Nutzung von Viagra unter Männern im Rentenalter hat in den letzten Jahren in vielen Teilen der Welt zugenommen, und der Landkreis Gotha bildet da keine Ausnahme. Während die Diskussionen über dieses sensible Thema oft von Scham oder Peinlichkeit überschattet werden, zeigt die steigende Nachfrage, dass viele ältere Männer aus dieser Region mit erektiler Dysfunktion zu kämpfen haben. Viagra, ein verschreibungspflichtiges Medikament, das hauptsächlich zur Behandlung erektiler Dysfunktion bei Männern verwendet wird, wurde zu einer stillschweigenden Rettungsleine für viele Senioren. Durch die Verbesserung der Durchblutung und die Entspannung der Muskulatur hilft es vielen älteren Anwendern, ihre sexuelle Leistungsfähigkeit

Führerscheinumtausch

Diese alten Führerscheine sowie die bis Anfang 2013 ausgestellten unbefristeten Scheckkarten werden bis spätestens 2033 ungültig werden.

Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Führerscheine nur noch mit einer befristeten Gültigkeit ausgestellt werden. Für alle bis dahin unbefristet ausgestellten Dokumente ist ein Pflichtumtausch vorgeschrieben.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.

Zuerst werden alle „Papierführerscheine“ je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers/der Fahrerlaubnisinhaberin zu einem bestimmten Zeitpunkt ungültig, daran anschließend die „Scheckkartenführerscheine“ je nach Ausstellungsdatum.

Ab sofort sind alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die einen „Papierführerschein“ besitzen und nach 1952 geboren sind zum Umtausch aufgerufen. Diese Führerscheine werden am 20. Januar 2025 ungültig.  

Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber können sich über diesen link oder die App „cleverQ“ einen Termin zum Umtausch buchen.

 

 

Häufige Fragen

Im Wartebereich der Führerscheinstelle wird dieses Terminal auch den Zugang zur Servicestelle organisieren. Foto: Landratsamt Gotha.

Was wird benötigt?
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Passbild (das kann alternativ auch direkt vor Ort digital erstellt werden)

Was kostet der Umtausch?
- 25,30 € ohne Versand (zuzüglich 6,00 €, wenn vor Ort ein biometrisches Passbild erstellt werden soll)
- 30,40 € mit Versand (zuzüglich 6,00 €, wenn vor Ort ein biometrisches Passbild erstellt werden soll)

Wer kann einen Termin buchen?
Der Terminservice kann ausschließlich für den Pflichtumtausch von Antragstellerinnen und Antragstellern, die hierzu im Amtsblatt, der Presse und der Homepage des Landkreises Gotha aufgerufen sind, genutzt werden.
Andere oder zusätzliche Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde stehen dort nicht zur Verfügung.

Alter/Neuer Führerschein?
Ihren bisherigen Führerschein erhalten Sie nach Antragstellung mit einer Befristung wieder ausgehändigt.
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.

Wer ist aktuell zum Umtausch aufgerufen?
Nur Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber mit Papierführerscheinen und Geburtsjahren nach 1952.

Was passiert, wenn der Führerschein nicht umgetauscht wird?
Diese Führerscheine sind ab dem 20. Januar 2025 ungültig.

Ich bin vor 1953 geboren.
Diese unbefristeten Papier- oder Scheckkartenführerscheine werden erst zum 20. Januar 2033 ungültig.

Letzte Änderung der Seite:18.07.24, 12:17 Uhr
­­© Landratsamt Gotha 2021 • Alle Rechte vorbehalten