Online-Terminservice
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Gotha hat den Modus der Terminvergabe für alle Anliegen rund um den Führerschein auf Online-Reservierung umgestellt. Über diesen Link gelangen Interessierte zur Clever-Q-Anwendung, über die Termine für sämtliche Vorgänge – auch für den Pflichtumtausch von Führerscheinen – gebucht werden können. Natürlich funktioniert die Terminreservierung auch über die Clever-Q-App für Smartphones.
Führerscheinumtausch
Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Führerscheine nur noch mit einer befristeten Gültigkeit ausgestellt werden. Für alle bis dahin unbefristet ausgestellten Dokumente ist ein Pflichtumtausch vorgeschrieben.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Zuerst werden alle „Papierführerscheine“ je nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers/der Fahrerlaubnisinhaberin zu einem bestimmten Zeitpunkt ungültig, daran anschließend die „Scheckkartenführerscheine“ je nach Ausstellungsdatum.
Ab sofort sind alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, die einen „Papierführerschein“ besitzen und nach 1952 geboren sind zum Umtausch aufgerufen. Diese Führerscheine werden am 20. Januar 2025 ungültig.
Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber können sich über diesen link oder die App „cleverQ“ einen Termin zum Umtausch buchen.
Häufige Fragen
Was wird benötigt?
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Passbild (das kann alternativ auch direkt vor Ort digital erstellt werden)
Was kostet der Umtausch?
- 25,30 € ohne Versand (zuzüglich 6,00 €, wenn vor Ort ein biometrisches Passbild erstellt werden soll)
- 30,40 € mit Versand (zuzüglich 6,00 €, wenn vor Ort ein biometrisches Passbild erstellt werden soll)
Wer kann einen Termin buchen?
Der Terminservice kann ausschließlich für den Pflichtumtausch von Antragstellerinnen und Antragstellern, die hierzu im Amtsblatt, der Presse und der Homepage des Landkreises Gotha aufgerufen sind, genutzt werden.
Andere oder zusätzliche Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde stehen dort nicht zur Verfügung.
Alter/Neuer Führerschein?
Ihren bisherigen Führerschein erhalten Sie nach Antragstellung mit einer Befristung wieder ausgehändigt.
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugeschickt.
Wer ist aktuell zum Umtausch aufgerufen?
Nur Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber mit Papierführerscheinen und Geburtsjahren nach 1952.
Was passiert, wenn der Führerschein nicht umgetauscht wird?
Diese Führerscheine sind ab dem 20. Januar 2025 ungültig.
Ich bin vor 1953 geboren.
Diese unbefristeten Papier- oder Scheckkartenführerscheine werden erst zum 20. Januar 2033 ungültig.