Jugendamt

Lass dich nicht K.O.-Tropfen!

Ein unbeschwerter Abend mit Freundinnen auf einer Party, ein prickelndes Getränk und dann ein plötzlicher Blackout: Verlässliche Zahlen dazu, wie viele Menschen jährlich Opfer von K.O.-Tropfen werden, gibt es nicht. Das liegt unter anderem daran, dass die geruch- und geschmacklose Substanz nur für kurze Zeit im Körper nachweisbar ist. Umso wichtiger ist es, bei Verdachtsfällen zu wissen, wie man handeln sollte und generell zu erfahren, was man tun kann, damit es gar nicht erst soweit kommt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen jemand K.O.-Tropfen verabreicht hat, sollten Sie so schnell wie möglich einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen. Denn die Tropfen können nur wenige Stunden nach dem Konsum im Urin oder im Blut nachgewiesen werden.

Opfer sollten Anzeige bei der Polizei erstatten, denn das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, z. B. gefährliche Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- bzw. Arzneimittelgesetz. Jede Anzeige hilft dabei, Täter zu ermitteln und weitere Opfer zu schützen!

Grundsätzlich gilt:

  • Freund:innen sollten bei Veranstaltungen aufeinander achten. Sie holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal des Clubs/der jeweiligen Veranstaltung.
  • Lassen Sie Ihre Getränke nicht aus den Augen.

So können Sie sich vor K.O.-Tropfen schützen:

  • Es gibt Teststreifen für K.O.-Tropfen in der Apotheke oder Drogerie, die Sie käuflich erwerben können. Mit diesen Tests können Sie herausfinden, ob jemand Ihnen K.O.-Tropfen ins Getränk gemixt hat. 
  • Sie können auch spezielle Überzieher für Gläser und offene Flaschen käuflich erwerben.
  • Bestellen Sie Getränke bei der Bedienung und nehmen Sie sie nur selbst entgegen bzw. keine Getränke von Unbekannten an.
  • Lassen Sie Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
  • Wenn Sie sich sehr betrunken oder benebelt fühlen und dies nicht im Verhältnis zu dem steht, was Sie an Alkohol konsumiert haben, wenden Sie sich an Freund:innen oder Personal vor Ort und bitten um Hilfe. Lassen Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens nach Hause bzw. zu einem Arzt bringen.

 

 

Rat und Tipps für werdende oder junge Eltern

Das Jugendamt des Landkreises Gotha erstellt im Rahmen der Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes einen Elternwegweiser für frühe Hilfen. Dieser wird allen werdenden Eltern mit einem Willkommensschreiben zugeschickt.

Im Rahmen der Netzwerkarbeit "Frühe Hilfen" wurden die Inhalte des Elternwegweisers nun auch von der Sunshinehouse gGmbH online verfügbar gemacht.

Die Seite finden Sie http://www.elternwegweiser-gotha.de/

 

Fragen und Antworten zum Thema Elterngeld finden Sie hier

link zum Formular zur Beantragung des Elterngelds

Letzte Änderung der Seite:21.02.25, 12:14 Uhr
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