Jugendarbeit wird groß geschrieben
Der Landkreis Gotha fördert über eigene Richtlinien die Kinder- und Jugenderholung, Teilnahmebeiträge für Ausflüge, Bildungsmaßnahmen, den Ankauf von Sachmitteln in der Jugendarbeit, Modellprojekte sowie Investitionen in Jugendclubs und Treffs. Die Zuwendungen werden auf Antrag an Kommunen und anerkannte Träger der Jugendhilfe ausgereicht.
Ferner werden Projekte der Schuljugendarbeit unterstützt, die bedarfs- und interessengerechte Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung zur Verfügung stellen. Gefördert werden Projekte an Regelschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsschulen in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe oder Schulfördervereinen. Mögliche Inhalte können freizeit- und erlebnispädagogische Angebote, wie z.B. Sport, Spiel und Geselligkeit, sozialer Aufgabenstellungen, Gewalt- und Suchtprävention oder aber die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sein.
Für die Wohlfahrtspflege
Zahlreiche Vereine, Initiativen und freie Träger der Sozial- und Bildungslandschaft sorgen mit teils ehrenamtlichem Engagement dafür, dass auch die Schwächsten der Gesellschaft Untersützung, Zuwendung und Respek erfahren. Der Landkreis Gotha hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeit dieser Institutionen nach Möglichkeit zu fördern und stellt hier alljährlich einen fünfstelligen Betrag freiwillig als Zuschuss zur Verfügung. Diese Mittel kommen dann bspw. der Tafel, dem Arbeitslosenverband oder dem Sozialwerk des dfb zugute.
Anträge nimmt das Sozialamt des Landkreises Gotha, Mauerstr. 20, 99867 Gotha entgegen.